Regeln
   
 




Unsere Bootsplatzanlage ist ein von vielen Sportfreunden in freiwilligen Aufbaueinsätzen geschaffenes und unterhaltenes Objekt, das einen großen materiellen und ideellen Wert besitzt.

Die Erhaltung und Wertsteigerung der Anlage ist selbstverständliche Pflicht eines jeden Nutzers.

Um die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit auf dem Bootsplatzgelände einschließlich des Bootshauses zu gewährleisten, wird ab 01.03.2017 folgende überarbeitete Ordnung wirksam. Die 2. überarbeitete Bootsplatz- und Bootshausordnung vom 01.04.2005 tritt außer Kraft.
 
1.      Nutzungsberechtigt im Sinne nachstehender Platzordnung ist jedes Mitglied des Caputher Anglervereins 1949 e.V. (Sportfreund / in).

2.      Ein Bootsliegeplatz wird Sportfreunden vom Vorstand auf schriftlichen Antrag in der Reihenfolge des Antragseingangs bei Vorhandensein freier Liegeplätze zugewiesen. Der Bootsliegeplatz ist personengebunden.

3.      Jeder Sportfreund, der einen zugewiesenen Liegeplatz hat, erhält einen Schlüssel zum Bootshaus. Die Schlüssel bleiben Eigentum des Vereins und sind nicht an Unbefugte weiterzugeben.

4.      Das an der Steganlage oder im Bootshaus abgestellte Boot nimmt den vom Vorstand zugewiesenen  Platz ein. Ein Platzwechsel ist nur mit Genehmigung des Vorstandes statthaft.

5.      Für privates Eigentum der Sportfreunde besteht auf der Bootsplatzanlage kein Versicherungsschutz. Jeder Sportfreund haftet für verursachte oder entstandene Schäden selber.

6.      Kinder dürfen nur in Begleitung des Schlüsselinhabers das Bootsplatzgelände betreten. Sie müssen sich ständig unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten Person befinden.

7.      Jeder Sportfreund ist verpflichtet, sämtliche Türen nach dem Öffnen auch wieder abzuschließen und benutzte Elektrogeräte und Licht auszuschalten. Die Toiletten sind von jedem Benutzer so zu verlassen, wie er sie vorzufinden wünscht.

8.      Angelgeräte und anderes Zubehör sind im Bootshaus in den Schränken zu lagern. Alle nicht ordnungsgemäß im Bootshaus abgestellten Sachen werden vom Vorstand entfernt.

9.      Die Lagerung und Verarbeitung von Farben, Lacken und brennbaren Flüssigkeiten im Bootshaus ist strengstens untersagt.

10.    Die Reinhaltung der Gewässer ist oberstes Gebot aller Sportfreunde und Nutzer unseres Bootsplatzes. Alle motorisierten Sportfreunde sind aufgerufen, mit Öl und Kraftstoffen sehr sorgsam umzugehen, so dass Wasserverschmutzungen unbedingt vermieden werden.

11.    Für die Sauberkeit und Ordnung ist jeder Nutzer der Anlage selbst verantwortlich. Darunter fällt auch die Entsorgung jeglicher Abfälle. Die kontinuierliche Pflege unserer Anlage sollte das Anliegen aller Sportfreunde sein.

12.    Erforderliche Instandhaltungen bzw. Instandsetzungs-maßnahmen werden vom Vorstand festgelegt und zu den Arbeitseinsätzen, die zweimal jährlich stattfinden, ausgeführt. Sondereinsätze werden per Aushang bekanntgegeben.

13.    Das Zuwasserbringen und Einbringen der Boote erfolgt zu den Terminen des jährlichen Veranstaltungsplanes. Zu diesem Termin treffen sich alle Sportfreunde auf dem Bootsplatz, um gemeinsam die notwendigen Arbeiten auszuführen.

14.    Das Abstellen von PKW auf dem Bootsplatz ist grundsätzlich nur Mitgliedern gestattet. Bei Veranstaltungen sind auf dem Gelände aus Sicherheits- und Platzgründen keine PKW abzustellen. Bitte Aushang beachten!

15.    Für den Erhalt unserer Anlage und die anfallenden Grundstückskosten sind neben persönlichem Einsatz erhebliche finanzielle Mittel erforderlich. Diese Mittel werden durch Unkostenbeiträge abgedeckt. 
 

Unkostenbeiträge werden wie folgt erhoben:

Bootsstände nur für Mitglieder:

     40€ pro Jahr Pacht- und Grundsteuerumlage und

     9 € pro Jahr je m² Bootsfläche (incl. Wasserumlage)

Vereinsgelände / Bootshaus

Nutzung für Mitglieder (Anmeldung erforderlich!): 

       kostenfrei

Nutzung durch ortsansässige Vereine (Anmeldung erforderlich!):

      1 € pro Teilnehmer
 
Vorstehende Bootsplatzordnung wurde durch den Vorstand am 02.02.2017 beschlossen und der Mitgliederversammlung am 11.02.2017 bekannt gegeben.

Sie wird jedem Mitglied ausgehändigt.

Verstöße gegen diese Ordnung können auf Vorstandsbeschluss den Entzug der Nutzungsberechtigung zur Folge haben.

Schwielowsee, den 02.02.2017

Bernd Lietz

1. Vorsitzender

 

   
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